Räumung Pflegeheim
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Für Institutionen

Rahmenvereinbarung für Heime.

Wenn mehrmals im Jahr ein Zimmer zu räumen ist, sollte niemand jedes Mal drei Offerten einholen müssen.

Festpreis vor BeginnSie müssen nicht dabei seinAuch kurzfristig

So läuft es ab

In drei Schritten, ohne Papierkram.

  1. Anrufen oder schreibenSie schildern kurz die Situation. Mehr braucht es nicht.
  2. Wir schauen es anVor Ort oder anhand von Bildern. Kostenlos und unverbindlich.
  3. Festpreis und TerminSchriftlich, verbindlich, abgestimmt auf Ihr Datum.
Sie müssen nichts allein tragenWir übernehmen von A bis Z
Auch sehr kurzfristigZimmer oft innert 48 Stunden frei
Festpreis vor BeginnSchriftlich, ohne Nachforderung
Andenken bleiben IhrePersönliches wird gesichert

Kurz beantwortet: Eine Rahmenvereinbarung regelt die wiederkehrende Zusammenarbeit zwischen einem Pflegeheim und einem Räumungsbetrieb: feste Ansprechperson, zugesagte Reaktionszeit, vereinbarte Konditionen ohne Einzelverhandlung und Sammelrechnung pro Quartal.

Was eine Rahmenvereinbarung Ihrem Betrieb abnimmt

In vielen Heimen läuft es so: Ein Zimmer wird frei, jemand aus der Verwaltung sucht eine Firma, holt Offerten ein, koordiniert den Termin und prüft danach die Rechnung. Das kostet Arbeitszeit, die anderswo dringender gebraucht wird, und jedes Mal von Neuem.

Was Sie stattdessen erhalten

  • Direkte Nummer: Ein Anruf genügt, keine Offertenrunde, kein Formular
  • Zugesagte Reaktionszeit: Wir vereinbaren verbindlich, in welcher Frist wir vor Ort sind
  • Feste Konditionen: Die Ansätze stehen im Voraus fest und werden nicht pro Fall verhandelt
  • Sammelrechnung: Eine Abrechnung pro Quartal statt einzelner Belege
  • Feste Ansprechperson: Dieselbe Person, die Ihre Abläufe und Ihr Haus kennt
  • Dokumentation: Auf Wunsch Fotoprotokoll und Entsorgungsnachweis pro Zimmer

Für welche Institutionen das passt

Pflege- und Altersheime, Alterswohnungen und betreutes Wohnen, Spitex-Organisationen, Sozialdienste und Beistandschaften, Kliniken mit Langzeitpflege sowie Liegenschaftsverwaltungen mit Alterswohnungen im Bestand.

Wie der Umgang mit Angehörigen geregelt wird

Das ist der heikelste Punkt und gehört deshalb schriftlich fest: Wer gibt die Räumung frei, wer nimmt Persönliches entgegen, wie lange wird gelagert, wenn niemand erreichbar ist. Wir schlagen dafür einen einfachen Ablauf vor, den Sie an Ihre Hausregeln anpassen können.

Der Vorteil für Sie: Wenn Wochen später jemand nach einem bestimmten Gegenstand fragt, gibt es einen dokumentierten Weg statt einer Erinnerungsfrage.

Wie kommt eine Vereinbarung zustande?

  1. Gespräch vor Ort: Wir schauen uns Ihr Haus an, Zimmergrössen, Lift, Anlieferung, Abläufe
  2. Vorschlag: Sie erhalten einen Entwurf mit Konditionen, Reaktionszeiten und Ablauf
  3. Anpassung: Sie ändern, was zu Ihren Hausregeln passen muss
  4. Start: Ab dann genügt ein Anruf

Die Vereinbarung ist nicht bindend im Sinne einer Abnahmepflicht. Sie verpflichtet Sie zu nichts, sie vereinfacht nur den Ablauf, wenn Sie uns brauchen.

Häufige Fragen

Fragen zu Rahmenvereinbarung für Heime

Verpflichtet uns eine Rahmenvereinbarung?
Nein. Sie enthält keine Abnahmepflicht, sondern regelt nur den Ablauf, wenn Sie uns beauftragen.
Welche Reaktionszeit ist möglich?
Das vereinbaren wir verbindlich, abgestimmt auf Ihren Bedarf und Ihre Belegungssituation.
Erhalten wir eine Sammelrechnung?
Ja, üblicherweise pro Quartal, auf Wunsch auch monatlich.
Gibt es eine feste Ansprechperson?
Ja, dieselbe Person, die Ihr Haus und Ihre Abläufe kennt.
Wird der Umgang mit Angehörigen geregelt?
Ja, das gehört schriftlich in die Vereinbarung: Freigabe, Übergabe, Lagerung.
Erhalten wir eine Dokumentation?
Auf Wunsch Fotoprotokoll und Entsorgungsnachweis pro Zimmer.

Sie müssen das nicht allein schaffen

Ein Anruf genügt. Wir hören zu, schauen es an und sagen Ihnen offen, was zu tun ist. Kostenlos und ohne Verpflichtung.

079 615 20 06Anfrage senden
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