Räumung Pflegeheim
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Für Angehörige

Wenn jemand gegangen ist, bleibt eine Wohnung zurück.

Sie haben gerade einen Menschen verloren. Um die Wohnung müssen Sie sich nicht auch noch kümmern.

Festpreis vor BeginnSie müssen nicht dabei seinAuch kurzfristig

So läuft es ab

In drei Schritten, ohne Papierkram.

  1. Anrufen oder schreibenSie schildern kurz die Situation. Mehr braucht es nicht.
  2. Wir schauen es anVor Ort oder anhand von Bildern. Kostenlos und unverbindlich.
  3. Festpreis und TerminSchriftlich, verbindlich, abgestimmt auf Ihr Datum.
Sie müssen nichts allein tragenWir übernehmen von A bis Z
Auch sehr kurzfristigZimmer oft innert 48 Stunden frei
Festpreis vor BeginnSchriftlich, ohne Nachforderung
Andenken bleiben IhrePersönliches wird gesichert

Kurz beantwortet: Bei einer Räumung nach einem Todesfall wird der Haushalt vollständig aufgelöst. Persönliche Dokumente, Fotos und Andenken werden zuerst gesichert und den Angehörigen übergeben, danach folgen Räumung, getrennte Entsorgung und besenreine Übergabe, ausgerichtet auf das Datum der Wohnungsabnahme.

Was in den ersten Tagen wirklich zählt

In den Tagen nach einem Todesfall kommt vieles gleichzeitig: die Bestattung, die Behörden, die Familie, und irgendwo dazwischen der Satz aus dem Kuvert der Verwaltung, dass die Wohnung bis zum Monatsende zurückzugeben ist. Es ist völlig in Ordnung, wenn Sie dafür gerade keine Kraft haben.

Sie müssen die Wohnung nicht selber räumen, um Abschied zu nehmen. Manchmal ist das Gegenteil richtig.

Was zuerst gesichert wird

Bevor der erste Gegenstand die Wohnung verlässt, gehen wir alle Räume durch und legen zur Seite, was persönlich ist:

  • Ausweise, Pass, Familienbüchlein und Urkunden
  • Mietvertrag, Kündigung, Korrespondenz mit Behörden und Versicherungen
  • Bank- und Vorsorgeunterlagen, Policen
  • Testament, Erbvertrag und Vollmachten
  • Fotoalben, Briefe, Tagebücher, Erinnerungsstücke

Diese Dinge übergeben wir Ihnen. Auch dann, wenn Sie nicht vor Ort waren, auch dann, wenn niemand danach gefragt hat. Sie werden erfahrungsgemäss Wochen später gesucht, und dann sollen sie da sein.

Wie viel Zeit haben Sie?

Der Mietvertrag läuft nach einem Todesfall weiter und muss ordentlich gekündigt werden. Daraus ergibt sich ein festes Abnahmedatum, meist mit einer Frist von drei Monaten auf einen Kündigungstermin. Räumung und Reinigung müssen davor abgeschlossen sein.

Für die rechtlichen Fragen rund um Kündigung, Erbschaft und Ausschlagung ist eine Fachperson zuständig, nicht wir. Wir sagen es Ihnen offen, wenn eine Frage in diese Richtung geht, statt Ihnen etwas zu raten, das später Probleme macht.

Wenn mehrere Erben beteiligt sind

Eine Räumung schafft Fakten, die sich nicht zurücknehmen lassen. Deshalb halten wir vorher schriftlich fest, was mitgenommen, was zurückbehalten und was angerechnet wird, und alle Beteiligten erhalten diese Aufstellung. Ohne diese Klarheit beginnen wir nicht. Das wirkt umständlich, hat aber in unserer Erfahrung schon manchen Familienstreit verhindert.

Räumen wir in Etappen?

Wenn die Zeit reicht, gerne. Wir beginnen dann mit Keller, Estrich und Nebenräumen, wo nichts Persönliches liegt. So haben Sie danach noch Zeit, in Ruhe durch die Wohnräume zu gehen. Eine Wohnung an einem einzigen Tag leer vorzufinden, fällt vielen schwerer, als sie vorher annehmen.

Diskretion im Haus

Wenn ein Wagen vor dem Haus steht, weiss es die Nachbarschaft. Wir arbeiten ohne unnötigen Lärm, halten das Treppenhaus sauber, decken empfindliche Stellen ab und stellen das Fahrzeug so, dass niemand blockiert wird.

Häufige Fragen

Fragen zu Räumung nach Todesfall

Müssen wir bei der Räumung dabei sein?
Nein. Wir räumen selber, damit nicht noch mehr auf Sie zukommt.
Was geschieht mit Dokumenten und Fotoalben?
Sie werden zuerst gesichert, festgehalten und Ihnen übergeben. Entsorgt wird davon nichts.
Wie schnell können Sie kommen?
Meist innert weniger Tage. Ist die Abnahmefrist knapp, behandeln wir den Auftrag mit Vorrang.
Können Sie mit der Erbengemeinschaft abrechnen?
Ja, Offerte und Rechnung stellen wir auf Wunsch an die Erbengemeinschaft oder die Verwaltung.
Ist eine Räumung in Etappen möglich?
Ja, wenn die Zeit reicht. Wir beginnen dann mit den Nebenräumen.
Arbeiten Sie mit Willensvollstreckern zusammen?
Ja, nach deren Vorgaben und erst nach schriftlicher Freigabe.
Wie diskret läuft das ab?
Ohne unnötigen Lärm, ohne grosse Beschriftung, mit sauberem Treppenhaus.
Können wir vorher noch etwas aussuchen?
Selbstverständlich. Sagen Sie uns, was zurückbehalten wird, wir halten es schriftlich fest.

Sie müssen das nicht allein schaffen

Ein Anruf genügt. Wir hören zu, schauen es an und sagen Ihnen offen, was zu tun ist. Kostenlos und ohne Verpflichtung.

079 615 20 06Anfrage senden
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